Was ist zu tun ...
...bei einer anstehenden Taufe
...bei einer anstehenden Taufe
Die Verbindung mit Jesus Christus und die Eingliederung in die Kirche geschieht in einem Drei-Schritt, in den drei grundlegenden Sakramenten: Taufe, Eucharistie und Firmung. Diese Sakramente heißen deshalb auch Sakramente der Eingliederung (Initiation).
Bei der katholischen Taufe besteht der Ritus darin, dass der Kopf des Täuflings mit Wasser übergossen wird und dabei werden die Worte gesprochen: „N., ich taufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“.
Es werden nicht nur Säuglinge und Kinder getauft, sondern auch Erwachsene. Bei der Kindertaufe wird von den Eltern das Bekenntnis des Glaubens ausgesprochen. Sie sollten auch in der religiösen Erziehung die wichtigsten Begleiter Ihrer Kinder sein. Dieser großen Aufgabe sollten sich die Eltern bewusst sein.
Bei der Erwachsenentaufe bekennt sich der Täufling persönlich zu Jesus Christus.
Wenn Ihr Kind in unserer Pfarrgemeinde getauft werden soll, vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin im Pfarrbüro. Dort bekommen Sie auch das Anmeldeformular für die Taufe. In unserer Pfarreiengemeinschaft ist es üblich, dass in einem Ort pro Monat nur ein Tauftermin festgelegt wird. Sollen in einem Ort mehrere Kinder getauft werden, so gibt es eine gemeinsame Taufe.
Bis zum Tauftermin sollten folgende Unterlagen vorliegen:
- die Geburtsurkunde, die vom Standesamt für religiöse Zwecke ausgestellt wurde sowie das Stammbuch der Familie.
- für den Paten/die Patin ein Taufzeugnis, den das katholische Taufpfarramt des Paten/der Patin ausstellt. (Voraussetzung für das Patenamt: Katholisch, 16 Jahre alt und gefirmt.
Ausnahme: Der Pate/die Patin kann auch einer anderen christlichen Konfession angehören, dann muss ein zweiter Pate/eine zweite Patin bestimmt werden, der/die katholisch ist. Es ist ein Patenschein vorzulegen).
- die Tauferlaubnis Ihres zuständigen Seelsorgers aus Ihrer Pfarrgemeinde, falls Sie nicht zu unserer Pfarreiengemeinschaft gehören.
...bei einer anstehenden Erwachsenentaufe
...bei einer anstehenden Erwachsenentaufe
Die Erwachsenentaufe setzt eine längere, spezielle Vorbereitung voraus (Taufkatechese). Melden Sie sich rechtzeitig im Pfarrbüro, um Details zu besprechen.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 571 bis 574.
...bei der anstehenden Erstkommunion
...bei der anstehenden Erstkommunion
Unter dem Begriff Kommunion, lateinisch „communio“, deutsch “Gemeinschaft”, versteht die katholische Kirche die heiligen Speisen des Abendmahls (Eucharistie) und deren Austeilung und Empfang. Traditionell ist der sogenannte Weiße Sonntag, der erste Sonntag nach Ostern, in der katholischen Kirche der Tag, an dem die Kommunionkinder zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen und somit in die Gemeinschaft der Gläubigen feierlich aufgenommen werden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch die Eltern, deren Kind die Erstkommunion im folgenden Jahr erhalten soll. Dazu geht ein entsprechendes Schreiben im Juli an die Eltern, um an den neuen Erstkommunion-Kurs zu erinnern. Die Kommunionvorbereitung für das kommende Jahr beginnt dann mit dem ersten Elternabend im Oktober und erstreckt sich über das kommende halbe Jahr bis hin zur Erstkommunionfeier.
Verantwortlich für den Erstkommunion-Kurs sind Pastoralreferentin Barbara Polzer und Pfarrvikar Benjamin Pereira. Bei Rückfragen bitte an eine dieser beiden Personen wenden.
...wenn ich Beichten möchte
...wenn ich Beichten möchte
Das Sakrament der Beichte oder: die Feier der Versöhnung
Schuld kann man sich nicht selbst vergeben. Es ist wie wenn man in einen Sumpf fällt. Man kann sich nicht selbst am Schopf herausziehen. Bei Schuld ist man auf die Vergebung durch andere angewiesen. Erst durch die Vergebung ist Versöhnung miteinander möglich.
Schuld kann man mit einer schweren Last vergleichen. Wer eine schwere Last auf dem Rücken trägt, der geht gebeugt. Wer ständig eine schwere Last zu tragen hat, der geht irgendwann gekrümmt. Die Beichte möchte helfen, dass ich wieder aufrecht gehen kann.
Vor den großen Feiertagen Weihnachten und Ostern gibt es Beichtandachten. Hier kann man sich Zeit nehmen, zur Besinnung kommen und über sich und sein Leben nachdenken.
Ebenso werden auch Beichttermine angeboten.
Es ist aber jeder Zeit möglich mit dem Priester einen Beichttermin auszumachen. Dabei muss die Beichte nicht im Beichtstuhl stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit zu einem Beichtgespräch in einem Beichtzimmer oder man kann auch eine kleine Beichtwanderung unternehmen.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 593.
… bei der anstehenden Firmung
… bei der anstehenden Firmung
Das Wort „Firmung“ kommt von dem lateinischen Wort: „firmare“ und bedeutet: Stärkung.
Die Firmung ist die Vollendung der Taufe und bildet zusammen mit dem Sakrament der Taufe und dem Sakrament der Eucharistie in der katholischen Kirche die drei Sakramente der christlichen Initiation (Eingliederung).
Die Firmung hat vor allem zwei Aspekte: Zum einen bedeutet es eine engere Verbindung mit der Kirche und zum anderen ist es Stärkung (latinisch: firmus = stark) durch die Kraft des Heiligen Geistes. Der Firmling wird bevollmächtigt, „in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu bezeugen.
Die Firmung wird in der Regel vom zuständigen Bischof oder stattdessen von einem Weihbischof gespendet. Durch bischöfliche Beauftragung ist es auch einem Priester möglich, die Firmung zu vollziehen.
Die Anmeldung der Firmlinge erfolgt ab Juli über das Pfarrbüro.
Verantwortlich für die Firmung im Pastoralen Raum ist Gemeindereferent Sebastian Krines.
Telefon: … E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 577 bis 579.
...bei einer anstehenden Hochzeit
...bei einer anstehenden Hochzeit
Die Hochzeit, auch Ehe oder Trauung genannt, ist in der katholischen Kirche ein Sakrament, ein Heilszeichen. In der Liebe, die zwei Menschen sich schenken wird die Liebe Gottes erfahrbar und spürbar. Da Gottes Liebe zu uns Menschen unwiderrufbar ist, soll auch die Liebe zweier Menschen ein Leben lang gelten. Deshalb ist für die Katholische Kirche auch nur einmal eine Trauung möglich. In der Liebe, die Menschen zu innigster Vereinigung führt, sollen auch Kinder ihren Platz haben.
Ist ein Termin für die Trauung gefunden, so ist es wichtig das Pfarrbüro über die bevorstehende Trauung zu informieren, um den Termin mit demjenigen abzusprechen, der die Trauung abhalten soll und die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, zu reservieren.
Der verantwortliche Pfarrer für die Trauung ist zunächst der Wohnort-Pfarrer. Wohnen Braut und Bräutigam nicht zusammen, so ist dies entweder der Wohnort-Pfarrer der Braut oder des Bräutigams. Die Trauung kann aber von jedem Priester abgehalten werden oder wenn es keine Messfeier ist auch von einem Diakon. Der Wohnort-Pfarrer stellt die notwendige Delegation aus.
Brautprotokoll
Vor der Trauung ist ein Brautprotokoll vom Pfarrer auszufüllen. Dabei findet das Brautgespräch statt. Bei Katholiken ist für das Protokoll ein Taufzeugnis mitzubringen. Dieses wird vom Katholischen Pfarramt ausgestellt, wo man getauft wurde. Es darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei evangelischen Mitchristen wird ein Ledigeneid ausgefüllt. Dieser wird dem Brautprotokoll beigelegt.
Wird eine Ehe zwischen evangelischen und katholischen Christen geschlossen, so handelt es sich um eine sogenannte Mischehe. Hierbei ist zu überlegen, ob die Trauung katholisch – durch einen katholischen Priester oder Diakon, evangelisch – durch einen evangelischen Pfarrer, oder ökumenisch – durch den evangelischen Pfarrer und einem katholischen Priester oder Diakon) stattfinden soll.
Wenn ein Katholischer Partner sich entschließt evangelisch zu heiraten, ist dennoch ein Brautprotokoll mit dem katholischen Pfarrer auszufüllen, da sonst die evangelische Trauung für die katholische Kirche ungültig ist.
Es ist zusammen mit dem Pfarrer zu überlegen, ob die Trauung innerhalb einer Messfeier stattfinden soll oder innerhalb einer Wort-Gottes-Feier. Findet eine Wort-Gottes-Feier statt so kann auch ein Diakon die Trauung vollziehen.
Ein Hinweis zum Schluss:
Da ein Katholik nur einmal heiraten darf, ist eine kirchliche Vermählung nur mit jemandem möglich, der noch nicht gültig kirchlich verheiratet war. Für die Katholische Kirche zählen eine Evangelische Trauung und eine Trauung unter Nichtchristen als gültige Ehen!
Eine kirchlich gültige Trauung mit einem Nichtgetauften oder einem aus der Kirche ausgetretenen ist möglich.
Falls es bereits Nachwuchs gibt, so kann eine Trauung zusammen mit der Taufe stattfinden.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 604.
...bei Alter oder Krankheit und eine Hauskommunion gewünscht wird
...bei Alter oder Krankheit und eine Hauskommunion gewünscht wird
„Ist einer krank unter euch? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich.“
(Jak 5, 14-15)
Schon die frühen Christen haben geweihtes Brot aus der Eucharistie mitgenommen und zu ihren Kranken gebracht. So soll der Leib Christi die Kranken stärken und ihnen Anteil geben an der Eucharistiefeier der Gemeinde.
Wenn Sie oder ihre Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in die Kirche gehen können um dort einen Gottesdienst zu besuchen, so ist es möglich, dass jemand aus der Gemeinde vorbei kommt, um die Möglichkeit zu geben, das Sakrament der Eucharistie zu empfangen.
Wenn Sie möchten, dass die heilige Kommunion nach Hause gebracht wird, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 580 und 602, 6.
...bei einer Krankensalbung, die gewünscht wird
...bei einer Krankensalbung, die gewünscht wird
Ist einer krank unter euch? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben werden. (Jak 5, 14-15 )
Die Krankensalbung ist ein Sakrament der römisch-katholischen, sowie der altkatholischen und der orthodoxen Kirche
Für viele Menschen ist der Begriff der Krankensalbung ein gefürchtetes Sakrament. Viele verstehen darunter, dass ein Kranker auf dem Sterbebett liegt und nichts mehr getan werden kann.
Allerdings liegt hier ein Missverständnis vor!
Das hängt damit zusammen, dass dieses Sakrament früher „Letzte Ölung“ genannt wurde und auch nur einmal im Leben gespendet wurde, dann eben oft erst kurz vor dem Tod.
Krankensalbung aber bedeutet, dass ein Mensch in der Krankheit dieses Sakrament empfangen soll, um die Nähe Jesu Christi in besonderer Weise zu erfahren. Daher ist der rechte Augenblick für den Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten (SC Art. 73).“ So sagt es das zweite vatikanische Konzil.
Man sollt nicht so lange warten, bis der Kranke selbst nichts mehr von der Krankensalbung mitbekommt. Gerade der Kranke soll ja im Sakrament Stärkung erfahren.
Das Sakrament kann wiederholt empfangen werden auch wenn der Kranke zwischenzeitlich wieder zu Kräften gekommen war, aber auch, wenn eine Verschlechterung derselben Krankheit eintritt.
Gesalbt werden dabei Stirn und Hände des Kranken. Im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder falls dies durch bestimmte Umstände nicht möglich ist, eine andere Stelle des Körpers. Zur Salbung benutzt der Priester das Krankenöl und spricht:
„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Wer vor einer Operation steht oder ernsthaft erkrankt ist oder einen kranken Angehörigen zu Hause hat sollte sich im Pfarrbüro melden. Die Krankensalbung wird durch einen Priester gespendet. Wenn der Kranke vorher ein Beichtgespräch wünscht, so ist dies ebenfalls möglich.
Bei einer Krankensalbung ist es gewünscht, wenn die Familie, Freunde oder Bekannte mit anwesend sind, denn es soll sich eine kleine Gemeinde um den Kranken versammeln.
Zur Krankensalbung richtet man einen Tisch her mit weißer Tischdecke, eins oder zwei Kerzen, wenn möglich ein Kreuz und eventuell Weihwasser. In einer Schale wenn möglich einen Wattebausch.
In manchen Familien gibt es noch eine sogenannte Versehgarnitur mit den nötigen Ausstattungsgegenständen.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 602.
...wenn jemand am Sterben liegt
...wenn jemand am Sterben liegt
„Mit Christus durch den Tod zum Leben.“
Das Gebet in der Sterbestunde verbindet den Menschen mit seinem Gott. Die Angehörigen und Umstehenden helfen dem Sterbenden, im Gebet die Angst vor dem Tod im Glauben zu bewältigen.
In der Sterbestunde kann man auch einen Seelsorger/eine Seelsorgerin rufen, der/die das Sterbegebet dann anleitet und den Segen spendet.
Ist eine Krankensalbung gewünscht ruft man den Priester.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 608.
…wenn jemand gestorben ist
…wenn jemand gestorben ist
Nach dem Eintreten des Todes zu Hause müssen Sie Ihren Hausarzt verständigen, der den Tod offiziell feststellt und Ihnen dann den Totenschein ausgestellt. Verstirbt Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder einem Heim, so wird dort der Tod durch einen Arzt festgestellt.
Wünschen Sie einen Seelsorger/eine Seelsorgerin, so wenden Sie sich an das Pfarrbüro oder direkt an einen Seelsorger.
Der Seelsorger/die Seelsorgerin betet mit Ihnen zusammen die Sterbegebete. Am Ende bekommt der/die Verstorbene den Sterbesegen.
Danach kann das Bestattungsinstitut angerufen werden.
Wenn Sie es wünschen, kann der/die Verstorbene über Nacht im Hause bleiben. Dann kann man sich in Ruhe verabschieden, auch Familienangehörige haben dann noch die Möglichkeit sich zu verabschieden.
Um einen Beerdigungstermin festzulegen, dann bitte im Pfarrbüro anrufen, damit ein Priester, oder Seelsorger(in), je nachdem wer die Beerdigung vornimmt, benachrichtigt wird.
Ebenfalls können Sie dann, falls gewünscht, gleich auch das Rosenkranzgebet (Traditionelle Form) oder ein Totengebet (Moderne Form) festlegen.
Das Ausläuten (läuten der Totenglocke) und der Aushang (im Schaukasten) , kann über daserfolgt jeweils vor Ort.
Hier die Ansprechpartner in den Orten:
Großeibstadt: Werner Büttner 09761-
Großbardorf: Rosa Kilian 0976x-
Kleineibstadt: Siegfried Reder 0976x-
Kleinbardorf: Elmar Wolf 0976x-
Sulzfeld: Pfarrbüro Großeibstadt ? 09761-6998
Leinach: Herr ? Hesselbach 0976x-
Die am nächsten stehenden Menschen sollten nun verständigt werden und das weitere Vorgehen mit ihnen besprochen werden. Wünsche des Verstorbenen, vorhandene Verfügungen und Willenserklärungen sollten berücksichtigt werden.
Auch über die Todesanzeige sollten Sie sich Gedanken machen. Als Christ sollten sie Wert darauf legen, dass eventuell ein biblischer Text und ein christliches Symbol in der Todesanzeige auftauchen.
Das 2. Seelenamt findet ca. 4 Wochen nach der Beerdigung statt.
Das 3. Seelenamt ca. 8 Wochen nach der Beerdigung.
Weitere Informationen siehe Gotteslob unter der Nummer 608, 4 und 609.